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Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien. Egal, ob Sie ein Eigentümer sind, der sein Haus verkaufen möchte, oder ein potenzieller Käufer, der auf der Suche nach seinem Traumhaus ist – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollte ich lieber private Angebote aus dem Umfeld in Betracht ziehen?

Selbstverständlich können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung auch privat verkaufen. Oft kommt es vor, dass im engeren oder auch entfernteren Umfeld schnell ein Käufer gefunden werden kann – vielleicht die Familie der ehemaligen Kommilitonin oder der Sohn des Arbeitskollegen. Hier sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, ob das Angebot wirklich marktgerecht ist. Aus rein finanzieller Sicht treffen Sie mit einer öffentlichen Vermarktung in der Regel die bessere Wahl.

Selbstverständlich können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung auch privat verkaufen. Oft kommt es vor, dass im engeren oder auch entfernteren Umfeld schnell ein Käufer gefunden werden kann – vielleicht die Familie der ehemaligen Kommilitonin oder der Sohn des Arbeitskollegen. Hier sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, ob das Angebot wirklich marktgerecht ist. Aus rein finanzieller Sicht treffen Sie mit einer öffentlichen Vermarktung in der Regel die bessere Wahl.

Sollte ich vielleicht doch besser privat verkaufen?

Wer aktuell ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte, hat in der Regel auch zahlreiche private Möglichkeiten für den Verkauf. Oft ist jedoch der Verkauf über einen professionellen Immobilienmakler finanziell und in Bezug auf den Aufwand die attraktivere Wahl. Eine öffentliche Vermarktung ist meist der lukrativste Weg zum Verkauf. Möchten Sie privat verkaufen, sollten Sie das Haus dennoch unbedingt vom Experten bewerten lassen, um den richtigen Marktwert anzugeben.

Wer aktuell ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte, hat in der Regel auch zahlreiche private Möglichkeiten für den Verkauf. Oft ist jedoch der Verkauf über einen professionellen Immobilienmakler finanziell und in Bezug auf den Aufwand die attraktivere Wahl. Eine öffentliche Vermarktung ist meist der lukrativste Weg zum Verkauf. Möchten Sie privat verkaufen, sollten Sie das Haus dennoch unbedingt vom Experten bewerten lassen, um den richtigen Marktwert anzugeben.

Warum sind manche Immobilien nur eine sehr kurze Zeit online?

Wenn Sie schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Haus sind, kennen Sie den Immobilienmarkt sicherlich inzwischen. Aktuell gibt es eine deutlich höhere Nachfrage nach Immobilien – insbesondere nach Häusern – als es Angebote gibt. Wir finden uns deshalb in der Position wieder, dass wir in sehr kurzer Zeit sehr viele Anfragen erhalten. Aus organisatorischen Gründen müssen wir die Besichtigungstermine vor Ort jedoch auf eine gewisse Anzahl begrenzen, sodass wir leider nicht alle Besichtigungswünsche berücksichtigen können – auch, wenn wir es natürlich gerne tun würden.

Wenn Sie schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Haus sind, kennen Sie den Immobilienmarkt sicherlich inzwischen. Aktuell gibt es eine deutlich höhere Nachfrage nach Immobilien – insbesondere nach Häusern – als es Angebote gibt. Wir finden uns deshalb in der Position wieder, dass wir in sehr kurzer Zeit sehr viele Anfragen erhalten. Aus organisatorischen Gründen müssen wir die Besichtigungstermine vor Ort jedoch auf eine gewisse Anzahl begrenzen, sodass wir leider nicht alle Besichtigungswünsche berücksichtigen können – auch, wenn wir es natürlich gerne tun würden.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtlicher Nachweis darüber, wer der Erbe ist. Diesen Erbschein benötigen Sie, um sich unter anderem bei Behörden, Ämtern und Banken als Erbe ausweisen zu können. Sofern ein öffentliches oder privates Testament existiert, benötigen Sie den Erbschein in der Regel nicht. Benötigen Sie ihn, können Sie ihn beim Nachlassgericht beantragen. Achtung: Das Gericht stellt Erbscheine nur auf Antrag aus, Sie müssen sich also in jedem Fall selbst darum kümmern.

Der Erbschein ist ein amtlicher Nachweis darüber, wer der Erbe ist. Diesen Erbschein benötigen Sie, um sich unter anderem bei Behörden, Ämtern und Banken als Erbe ausweisen zu können. Sofern ein öffentliches oder privates Testament existiert, benötigen Sie den Erbschein in der Regel nicht. Benötigen Sie ihn, können Sie ihn beim Nachlassgericht beantragen. Achtung: Das Gericht stellt Erbscheine nur auf Antrag aus, Sie müssen sich also in jedem Fall selbst darum kümmern.

Was ist eine Immobilienverrentung und bietet das Vorteile gegenüber dem Verkauf?

Bei der Verrentung von Immobilien handelt es sich um einen rentenbasierten Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Konkret bedeutet das, dass Sie die Immobilie an einen neuen Eigentümer verkaufen und dafür eine Einmalzahlung oder alternativ eine monatliche Rentenzahlung erhalten, um im Alter von höherer finanzieller Sicherheit zu profitieren. Der große Vorteil gegenüber einem klassischen Verkauf ist Ihre Möglichkeit, weiter in Ihren eigenen vier Wänden zu wohnen. Durch lebenslanges Wohnrecht, das notariell beurkundet wird, können Sie weiterhin in Ihrem eigenen Garten entspannen oder im Lieblingssessel im eigenen Wohnzimmer die Sonne genießen.

Bei der Verrentung von Immobilien handelt es sich um einen rentenbasierten Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Konkret bedeutet das, dass Sie die Immobilie an einen neuen Eigentümer verkaufen und dafür eine Einmalzahlung oder alternativ eine monatliche Rentenzahlung erhalten, um im Alter von höherer finanzieller Sicherheit zu profitieren. Der große Vorteil gegenüber einem klassischen Verkauf ist Ihre Möglichkeit, weiter in Ihren eigenen vier Wänden zu wohnen. Durch lebenslanges Wohnrecht, das notariell beurkundet wird, können Sie weiterhin in Ihrem eigenen Garten entspannen oder im Lieblingssessel im eigenen Wohnzimmer die Sonne genießen.

Was passiert mit dem Bausparvertrag?

Auch beim Bausparvertrag gibt es keine allgemeingültige Antwort im Falle einer Scheidung. Hier kommt es darauf an, wer den Vertrag abgeschlossen hat und wer Geld in den Bausparvertrag eingezahlt hat. Selbstverständlich kann der Bausparvertrag weiterlaufen. Entscheiden Sie sich jedoch für eine Kündigung des Vertrages, ist die Art des Vertrages ausschlaggebend für das weitere Verfahren. Führen Sie einen Gemeinschaftsvertrag, haben Sie in der Regel beide die gleichen Ansprüche auf das Guthaben. Läuft der Vertrag nur auf einen Partner und wurde auch nur von ihm alleinig bespart, bleibt der Anspruch bei diesem Partner alleine. Haben beide diesen Vertrag bespart, greift wieder der Zugewinnausgleich.

Auch beim Bausparvertrag gibt es keine allgemeingültige Antwort im Falle einer Scheidung. Hier kommt es darauf an, wer den Vertrag abgeschlossen hat und wer Geld in den Bausparvertrag eingezahlt hat. Selbstverständlich kann der Bausparvertrag weiterlaufen. Entscheiden Sie sich jedoch für eine Kündigung des Vertrages, ist die Art des Vertrages ausschlaggebend für das weitere Verfahren. Führen Sie einen Gemeinschaftsvertrag, haben Sie in der Regel beide die gleichen Ansprüche auf das Guthaben. Läuft der Vertrag nur auf einen Partner und wurde auch nur von ihm alleinig bespart, bleibt der Anspruch bei diesem Partner alleine. Haben beide diesen Vertrag bespart, greift wieder der Zugewinnausgleich.

Was passiert wenn ich mein Haus nicht energetisch saniere?

Wenn Sie Ihr Haus nicht energetisch sanieren, könnten Sie möglicherweise mit finanziellen Strafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden, abhängig von den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Ihrer Region.

Wenn Sie Ihr Haus nicht energetisch sanieren, könnten Sie möglicherweise mit finanziellen Strafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden, abhängig von den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Ihrer Region.

Welche Fristen sind zu beachten?

Tritt ein Erbfall ein, müssen Sie sich in der Regel sehr zeitnah um die ersten Verpflichtungen kümmern – unabhängig von Ihrer mentalen Verfassung. Gerade deshalb empfiehlt es sich, in diesem Fall auf professionelle Unterstützung zu setzen. Beispielsweise müssen Sie innerhalb von 6 Wochen, nachdem Sie Kenntnis vom Todesfall hatten, das Erbe annehmen oder ausschlagen. Besonders in Bezug auf ein Immobilienerbe sollten Sie darauf achten, innerhalb von 2 Jahren die Änderung im Grundbuch vornehmen zu lassen – andernfalls kommen Gebühren auf Sie zu. Auch das Finanzamt müssen Sie innerhalb von 3 Monaten über Ihre Erbschaft informieren.

Tritt ein Erbfall ein, müssen Sie sich in der Regel sehr zeitnah um die ersten Verpflichtungen kümmern – unabhängig von Ihrer mentalen Verfassung. Gerade deshalb empfiehlt es sich, in diesem Fall auf professionelle Unterstützung zu setzen. Beispielsweise müssen Sie innerhalb von 6 Wochen, nachdem Sie Kenntnis vom Todesfall hatten, das Erbe annehmen oder ausschlagen. Besonders in Bezug auf ein Immobilienerbe sollten Sie darauf achten, innerhalb von 2 Jahren die Änderung im Grundbuch vornehmen zu lassen – andernfalls kommen Gebühren auf Sie zu. Auch das Finanzamt müssen Sie innerhalb von 3 Monaten über Ihre Erbschaft informieren.

Welche Kosten kommen bei der Erbschaft auf mich zu?

Der in der Regel komplexeste Posten im Erbfall ist die Erbschaftssteuer. Zudem fallen gegebenenfalls Kosten für den Erbschein, für die Umschreibung im Grundbuch oder Einkommensteuer im Falle eines Hausverkaufs an. Welche Kosten konkret auf Sie zukommen, hängt immer vom individuellen Erbfall ab. Behalten Sie die geerbte Immobilie, kommen ebenfalls einige Zahlungsverpflichtungen als Immobilieneigentümer auf Sie zu, die Sie bedenken sollten. Darunter fallen zum Beispiel die Grundsteuer, Versicherungskosten, Gebühren für die Müllabfuhr oder Abschlagszahlungen für Strom, Heizung und Wasser. Auch etwaige Kreditverbindlichkeiten übernehmen Sie als Erbe vom Erblasser. Unser Tipp an dieser Stelle: Lassen Sie sich umfassend beraten, welche Kosten konkret auf Sie zukommen, damit Sie den Überblick in einer hektischen und emotionalen Zeit nicht verlieren.

Der in der Regel komplexeste Posten im Erbfall ist die Erbschaftssteuer. Zudem fallen gegebenenfalls Kosten für den Erbschein, für die Umschreibung im Grundbuch oder Einkommensteuer im Falle eines Hausverkaufs an. Welche Kosten konkret auf Sie zukommen, hängt immer vom individuellen Erbfall ab. Behalten Sie die geerbte Immobilie, kommen ebenfalls einige Zahlungsverpflichtungen als Immobilieneigentümer auf Sie zu, die Sie bedenken sollten. Darunter fallen zum Beispiel die Grundsteuer, Versicherungskosten, Gebühren für die Müllabfuhr oder Abschlagszahlungen für Strom, Heizung und Wasser. Auch etwaige Kreditverbindlichkeiten übernehmen Sie als Erbe vom Erblasser. Unser Tipp an dieser Stelle: Lassen Sie sich umfassend beraten, welche Kosten konkret auf Sie zukommen, damit Sie den Überblick in einer hektischen und emotionalen Zeit nicht verlieren.

Welche Steuern fallen bei der Erbschaft an?

Im Falle einer Erbschaft wird ab einem gewissen Wert des Erbes die Erbschaftssteuer fällig. Der Freibetrag für das Erbe hängt dabei genau wie die Höhe der Erbschaftssteuer vom Verwandtschaftsgrad von Erblasser und Erben ab. Während in Steuerklasse I, die aus Lebenspartnern, Ehepartnern, Kindern, Enkelkindern, Eltern und Großeltern besteht, Freibeträge zwischen 100.000 und 500.000 € gelten, gelten für Steuerklassen II und III, bestehend aus Geschwistern, Kindern der Geschwister und Stiefeltern sowie nicht verwandten Erben, Freibeträge von 20.000 €. Die anfallenden Steuern liegen nach Abzug dieser Freibeträge zwischen 7 und 50 %.

Im Falle einer Erbschaft wird ab einem gewissen Wert des Erbes die Erbschaftssteuer fällig. Der Freibetrag für das Erbe hängt dabei genau wie die Höhe der Erbschaftssteuer vom Verwandtschaftsgrad von Erblasser und Erben ab. Während in Steuerklasse I, die aus Lebenspartnern, Ehepartnern, Kindern, Enkelkindern, Eltern und Großeltern besteht, Freibeträge zwischen 100.000 und 500.000 € gelten, gelten für Steuerklassen II und III, bestehend aus Geschwistern, Kindern der Geschwister und Stiefeltern sowie nicht verwandten Erben, Freibeträge von 20.000 €. Die anfallenden Steuern liegen nach Abzug dieser Freibeträge zwischen 7 und 50 %.

Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf?

Soll Ihr Haus im Zuge der Verrentung verkauft werden, werden einige Unterlagen benötigt. Darunter fällt zum Beispiel eine aktuelle Flurkarte, ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch, der Energieausweis, Grundrisse des Hauses, die Baubeschreibung, sowie die Aufstellung von Instandhaltungsmaßnahmen und möglicher vorhandener Darlehen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen für Ihren Hausverkauf.

Soll Ihr Haus im Zuge der Verrentung verkauft werden, werden einige Unterlagen benötigt. Darunter fällt zum Beispiel eine aktuelle Flurkarte, ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch, der Energieausweis, Grundrisse des Hauses, die Baubeschreibung, sowie die Aufstellung von Instandhaltungsmaßnahmen und möglicher vorhandener Darlehen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen für Ihren Hausverkauf.

Wem gehört das Haus bei einer Scheidung?

Wer im Falle einer Scheidung Eigentümer des Hauses bleibt, ist abhängig vom Grundbuch der Immobilie. Hat einer der Partner die Immobilie bereits als alleiniger Eigentümer in die Ehe mitgebracht, bleibt er auch nach der Scheidung alleiniger Eigentümer und muss keinen finanziellen Ausgleich leisten, sofern keine Modernisierungen oder Sanierungen während der Ehe vorgenommen wurden. Wurde die Immobilie von einem Partner während der Ehe gekauft und dieser steht alleine im Grundbuch, greift der sogenannte Zugewinnausgleich. Dieser besagt, dass die gemeinsam erlebte Steigerung von Vermögen gleichmäßig unter beiden Parteien aufgeteilt werden muss. Wurde die Immobilie gemeinsam während der Ehe gekauft und beide Parteien stehen im Grundbuch, gehört die Immobilie nach wie vor beiden Parteien.

Wer im Falle einer Scheidung Eigentümer des Hauses bleibt, ist abhängig vom Grundbuch der Immobilie. Hat einer der Partner die Immobilie bereits als alleiniger Eigentümer in die Ehe mitgebracht, bleibt er auch nach der Scheidung alleiniger Eigentümer und muss keinen finanziellen Ausgleich leisten, sofern keine Modernisierungen oder Sanierungen während der Ehe vorgenommen wurden. Wurde die Immobilie von einem Partner während der Ehe gekauft und dieser steht alleine im Grundbuch, greift der sogenannte Zugewinnausgleich. Dieser besagt, dass die gemeinsam erlebte Steigerung von Vermögen gleichmäßig unter beiden Parteien aufgeteilt werden muss. Wurde die Immobilie gemeinsam während der Ehe gekauft und beide Parteien stehen im Grundbuch, gehört die Immobilie nach wie vor beiden Parteien.

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