Die Erbschaft antreten oder ausschlagen?
Um zu entscheiden, ob Sie ein Erbe annehmen, sollten Sie sich sehr detailliert mit den Zuwendungen, aber auch den Verpflichtungen beschäftigen, die dieses Erbe mit sich bringt – auch, wenn das Thema schwerfällt. Denn mit der Annahme des Erbes übernehmen Sie nicht nur die Immobilie, sondern auch etwaige Kreditverträge und weitere Verpflichtungen rund um das Haus, die Wohnung oder das Grundstück. Wichtig ist, dass Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls ausschlagen, sofern Sie das möchten. Andernfalls gilt Ihr Schweigen als Annahme des Erbes – diese Annahme können Sie nur in seltenen Fällen anfechten.
Die Nachlassregelung beachten
Um zu entscheiden, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll, müssen Sie im ersten Schritt herausfinden, in welcher rechtlichen Lage Sie sich befinden. Sind Sie alleiniger Erbe oder sind noch andere Menschen an dem Erbe beteiligt? So können Sie Ihre Rechtsstellung klarstellen:
Tritt ein Erbfall ein und Sie wissen nicht, wie der Nachlass geregelt ist, können Sie sich an das Nachlassgericht wenden. Dieses kann das Testament eröffnen, sofern es existiert. Der letzte Wille kann auch in einem Vermächtnis oder einem Erbvertrag niedergeschrieben sein. Ein Erbvertrag wird jedoch in der Regel vom Erblasser und dem Erbenden gemeinsam geschlossen, sodass Sie in diesem Fall bereits wissen, was Sie erwartet.
Sind noch weitere Menschen an dem Erbe beteiligt, etwa die Geschwister des Verstorbenen oder weitere Kinder, befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft. Gerade in Bezug auf Immobilien entstehen hier oft Streitigkeiten, weil die Interessen aller Beteiligten weit auseinanderliegen. Auch, wenn eine einvernehmliche Einigung schwerfällt, sollten Sie diese anstreben.
Hat der Erblasser seinen Nachlass nicht weiter geregelt, kommt die gesetzliche Erbfolge ins Spiel. Aufgeteilt in verschiedene Verwandtschaftsgrade befinden sich zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel im ersten Grad. Nur, falls es in diesem Verwandtschaftsgrad keine möglichen Erben gibt, werden die weiteren Grade berücksichtigt.
- Wichtig: Erbschaftssteuer berücksichtigen
Haben Sie sich zur Annahme des Immobilienerbes entschieden, sollten Sie einen wichtigen Faktor nicht vergessen: die Erbschaftssteuer. Sicherlich haben Sie in einem Erbfall andere Dinge im Kopf als das Finanzamt. Dennoch sollten Sie sich mit dem Thema befassen, sobald Sie über den gesetzlichen Freibeträgen geerbt haben. Gerade bei Immobilien kann dieser Fall schnell eintreten und zu finanziellen Engpässen führen. Unser Tipp an dieser Stelle: Lassen Sie sich umfassend von einem Profi beraten, um mögliche Fallstricke zu umgehen.