Zum Inhalt springen

05. Oktober 2023

Haus verkaufen: Diese Rolle spielt der Energieausweis

Wer einen Hausverkauf oder eine Neuvermietung plant, wird spätestens im Zuge der Unterlagenbeschaffung mit dem Thema Energieausweis konfrontiert. Dieser ist seit Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV) am 01.10.2008 Pflicht und wird heute auf Basis des Gebäudeenergiegesetzes geregelt. Vermieter und Verkäufer sind spätestens zur Besichtigung verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen, andernfalls müssen sie mit Geldstrafen rechnen. Wir erklären heute, welche Informationen der Energieausweis umfasst, welche Arten es gibt und welche Art von Energieausweis Sie für welches Haus benötigen.

Welche Angaben enthält der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt knapp zusammengefasst Informationen zum energetischen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung. Abhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt, macht er Angaben zum tatsächlichen oder mutmaßlichen Energieverbrauch der Immobilie. Kaufinteressenten sehen den Energieausweis oft als zentrales Entscheidungskriterium, da er eine Einschätzung der zukünftigen Energiekosten sowie potenziell sinnvoller Modernisierungsmaßnahmen gibt. Diese Angaben finden sich im Energieausweis:

  • Gültigkeitsdauer & Daten zur ausstellenden Person
  • Allgemeine Informationen zur Immobilie
  • Adresse
  • Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Berechnungsverfahren (Verbrauch oder Bedarf)
  • Endenergieverbrauchs oder -bedarfswert
  • Endenergieverbrauch oder -bedarf und Primärenergieverbrauch als Skala
  • Vergleichswerte für den Endenergieverbrauch oder -bedarf
  • Optional: Empfehlungen für Modernisierungen
  • Optional: Ergänzende Erklärungen

Beschaffen sollten Verkäufer den Energieausweis bereits vor Beginn des Vermarktungsprozesses. Das Vertrauen zu den Kaufinteressen wird gestärkt, wenn die Angaben aus dem Energieausweis bereits in die Anzeige oder ins Exposé integriert werden oder wenn der Ausweis dem Exposé bereits angehangen wird. Spätestens vorliegen muss ein Energieausweis jedoch zur Besichtigung – da die Energiebilanz ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt, müssen Kaufinteressenten sich hier ein Bild darüber machen können.

Ist es möglich, ein Haus ohne Energieausweis zu verkaufen?

In der Regel ist ein Energieausweis für den Hausverkauf verpflichtend nötig. Wie bei jeder Regel gibt es jedoch auch hier einige wenige Ausnahmen. Für den Verkauf der folgenden Immobilien benötigen Sie keinen Energieausweis:

  • Für denkmalgeschützte Gebäude
  • Für Objekte mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern
  • Für Immobilien, die keine Energie zum Heizen verwenden oder maximal 25 Prozent des Jahres Energie benötigen. Beispiele dafür sind Gebäude für religiöse Zwecke, provisorische Gebäude, Kulturräume oder Zelte

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Es gibt zwei verschiedene Arten, die unterschiedliche Informationen beinhalten: Der Verbrauchsausweis macht Angaben zum tatsächlichen Energieverbrauch im Haus oder der Wohnung, der Bedarfsausweis hingegen gibt einen Einblick in den errechneten Energiebedarf. Diese Unterschiede gibt es zwischen den beiden Ausweisarten:

  • Der Bedarfsausweis legt eine theoretische Berechnung des Energiebedarfs einer Immobilie zugrunde. Dabei berücksichtigt er also nicht den tatsächlichen Energieverbrauch, sondern bezieht bauliche Merkmale wie die Heizanlage, die Dämmung, Art der Fenster und die Wandstärke in eine theoretische Berechnung ein. Diese Berechnung wird durch einen professionellen Ersteller durchgeführt und gibt theoretische Informationen darüber, wie hoch der Bedarf an Energie für Heizen und Warmwasser ist und wie hoch der Energieverbrauch durch das Lüften ist. Zusätzlich wird der Primärbedarf berechnet, der eine Einschätzung zum Energiebedarf auf Basis der Art der Energiegewinnung gibt.
  • Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Anhand der abgerechneten Verbrauchswerte der letzten drei Jahre wird der Durchschnittswert ermittelt und als Endverbrauch auf dem Ausweis angegeben. Wichtig ist hierbei aber: Abhängig von der Anzahl der Bewohner und ihrem Lüft- und Heizverhalten kann dieser Wert stark vom Wert des zukünftigen Eigentümers abweichen. Er gilt also immer nur als Richtwert und macht keine konkreten Angaben zu zukünftigen Kosten. Zudem wird auch hier der Primärverbrauch berechnet. Abhängig von der Art der Energiegewinnung wird der Endverbrauchswert mit einem hohen Wert für die Versorgung mit Strom oder Öl multipliziert und mit einem niedrigen Wert bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien.

Welchen Energieausweis benötigt man für den Hausverkauf?

Welche Art von Energieausweis benötigt wird, wenn ein Haus verkauft werden soll, hängt von mehreren Faktoren ab: vom Baujahr des Objekts, der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 und von der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude. Einige Objekte benötigen zwangsläufig einen Bedarfsausweis, während andere einen Bedarfsausweis, aber auch einen Verbrauchsausweis beantragen dürfen.

Der Bedarfsausweis ist zwingend vorgeschrieben für:

  • Neubauten, deren Baujahr weniger als drei Jahre zurückliegt und für
  • Wohngebäude mit ein bis vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, sofern diese die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen.

Für alle anderen Wohngebäude besteht Wahlfreiheit bei der Art des Energieausweises.

Wo bekommt man einen Energieausweis und was kostet er?

Beantragen können Verkäufer einen Energieausweis an mehreren unterschiedlichen Stellen. Arbeiten Sie mit einem Makler zusammen, übernimmt dieser die Aufgabe für Sie oder kann Sie an passende Ansprechpartner verweisen. Mögliche Anlaufstellen für einen Energieausweis sind neben Immobilienmaklern die folgenden:

  • Schornsteinfeger
  • Meister für Bau- und Anlagentechnik
  • Studierte Bauingenieure, Hochbauer, Maschinenbauer, Architekten, Elektrotechniker oder Physiker
  • Staatlich anerkannte Techniker für Klima, Heizung Lüftung und Warmwasser
  • Energieberater

Die Kosten, die für einen Energieausweis anfallen, sind abhängig von der Art des Ausweises. Da der Verbrauchsausweis ausschließlich auf den Daten des Energieversorgers der letzten drei Jahre basiert, ist er in der Regel vergleichsweise günstig für 200 bis 250 Euro für Einfamilienhäuser zu erhalten. Für einen Bedarfsausweis müssen Sie mit ca. 300 bis 500 Euro rechnen. Der Grund dafür liegt in der nötigen Vor-Ort-Besichtigung und in der umfassenden Bewertung des energetischen Zustands des Objekts.

Unterstützung vom Makler mit dem Energieausweis beim Hausverkauf

Ein Immobilienverkauf ist immer mit zeitaufwendiger Organisation und der Beschaffung zahlreicher Unterlagen verbunden. Um diesen Aufwand zu verringern, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Makler an. Er kann entweder selbst einen Energieausweis im Zuge der Vermarktung erstellen lassen oder den passenden Kontakt herstellen sowie zusätzlich bei der Beschaffung der weiteren Unterlagen unterstützen. So sorgen Sie auch dafür, dass alle nötigen Dokumente bereits zu Beginn des Verkaufsprozesses bereitliegen, sodass Sie Kaufinteressenten höchstmögliche Transparenz bieten können, um bereits früh das Vertrauen zu stärken.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem wir Sie mit Ihrem Immobilienkauf- oder verkaufswunsch besser kennenlernen. - ©nordwood

Persönliche Beratung oder kostenfreie Bewertung Ihrer Immobilie? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Ob per Mail, telefonisch, über unser Kontaktformular oder persönlich in unseren Räumlichkeiten vor Ort – treten Sie mit uns in Kontakt! Wir beantworten jederzeit gerne Ihre Fragen und bieten Ihnen eine kurze Erstberatung an.

Gerne können Sie auch einen Termin für eine umfassende Beratung rund um den Immobilienverkauf oder die Immobiliensuche mit unseren Experten vereinbaren.

Wir freuen uns auf Sie!

Contact Form

Mehr zum Thema

Alle ansehen